Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge und die Planung der Vermögensübergabe unter wirtschaftlichen und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten stellt ein  strategisches Thema für Unternehmer dar. Für eine optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge und der Vermögensübergabe bedarf es ausreichend Zeit und Planung.

Wir unterstützen  als Fachberater für Unternehmensnachfolge in allen Phasen der Nachfolgeregelung.

Steuerliche und rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Generell kommen die entgeltliche und die unentgeltliche Unternehmensübertragung in Betracht. Die unentgeltliche Übertragung kann unter Ausnutzung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen in vielen Fällen ohne Schenkungsteuerbelastung erfolgen.

Unsere Fachberater beraten Sie bei der Planung der Unternehmensübergabe in der Familie und zeigen Ihnen, wie sich vorgenommene Erbfolge, Nießbrauch, Leibrenten positiv auf die Steuerlast und die Liquidität des Unternehmens auswirken. Der Pflichtteilanspruch des Ehegatten, der Kinder und Enkelkinder können zu einer erheblichen Belastung für die Unternehmensnachfolge und für die Liquidität des Unternehmens führen, denn das Kapital ist meist im Unternehmen gebunden.

Bei der entgeltlichen Unternehmensübertragung stehen finanzielle Themen und die steueroptimale Gestaltung für Verkäufer und Erwerber im Vordergrund.

Der Unternehmenskauf kann als Share Deal oder Asset Deal realisiert werden. Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile veräußert, während beim Asset Deal die Wirtschaftsgüter – also die einzelnen Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke, Immobilien, Patente, Lizenzen – den Besitzer wechseln. Beim Asset Deal lassen sich Haftungsrisiken sehr gut begrenzen, weil nicht die Gesellschaft als solches erworben wird. In einem persönlichen Gespräch erläutern unsere  Steuerberater Ihnen die Vor- und Nachteile von Share Deal und Asset Deal sowie die zugrunde liegenden Steuerstrategien.

Absicherung der geplanten Unternehmensnachfolge

Auch wenn Sie Ihren Unternehmensnachfolger gefunden haben, ist es noch ein weiter Weg, bis die Nachfolge auch rechtlich abgesichert ist. Wie kann die gewünschte Unternehmensnachfolge realisiert bzw. vollendet werden, wenn der bisherige Unternehmensinhaber aus Krankheitsgründen oder von Tode wegen nicht mehr selbst die Geschicke leiten kann? Die Lösung ist –  rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Ein Unternehmertestament schützt Ihre Familie und die Testamentsvollstreckung gewährleistet die Umsetzung der geplanten Unternehmensnachfolge. Daraus resultiert ein umfangreicher Beratungsbedarf zur Anpassung von

  • Testament,
  • Ehevertrag,
  • Gesellschaftsverträgen und
  • Vorsorgevollmacht

für den Notfall.

 

Unser Leistungsspektrum

  • Planung und Begleitung bei der Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung zur Finanzierung der Unternehmenstransaktion
  • Steueroptimale Gestaltung von Unternehmenstransaktionen
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensanalyse
  • Testamentsvollstreckung