Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
Ein Fehler im verkündeten Gesetzestext führt dazu, dass die geplante Steuererhöhung früher als beabsichtigt in Kraft getreten ist.
Dem Bundesfinanzministerium ist bei der geplanten Erhöhung der Tabaksteuer ein peinlicher Fehler unterlaufen. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz verkündet. Erst dabei fiel auf, dass das Änderungsgesetz in der aktuellen Fassung nicht nur in Teilen, sondern gleich in vollem Umfang am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Die höhere Tabaksteuer wäre also laut Gesetz bereits ab dem 21. Oktober 2026 fällig.
Weil es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, hat das Ministerium bereits eine entsprechende Gesetzeskorrektur angestoßen und die Zollverwaltung angewiesen, bis dahin bei der Tabaksteuer im Sinn der eigentlichen Gesetzesintention zu verfahren. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die Steuersätze nach dem Tabaksteuergesetz in bisheriger Höhe unverändert fort. Der neue Steuertarif gilt für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren erst ab dem 1. Januar 2027 und für Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak ab dem 1. März 2027.
